Wahlprüfsteine

Pressemitteilung

Wir haben zusammen mit dem Rat & Tat Zentrum für queeres Leben e.V. eine Pressemitteilung zu den Wahlprüfsteinen herausgegeben, die ihr auf der Rat&Tat-Website als PDF finden könnt.

Transparenzhinweise

Maike-Sophie Mittelstädt hat als Vorstandmitglied von Trans* Recht e.V. an der Erstellung der Fragen mitgewirkt. Gleichzeitig ist Maike-Sophie Mittelstädt Beisitzerin im Landesvorstand der Grünen und Kandidierende der Partei Bündnis 90/Die Grünen bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft im Wahlbereich Bremen und zum Beirat Walle.

Die Wahlprüfsteine wurden an alle in Fraktionsstärke in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen demokratischen Parteien gestellt. Die Antworten der FDP standen noch aus und wurden mittlerweile ergänzt. Die Antworten haben uns am Mittwoch den 10.05.2022 erreicht und wurden Donnerstag den 11.05.2023 in die unten stehende Tabelle eingefügt.

Die Antworten sind entsprechend den Ergebnissen der letzten Bürgerschaftswahl nach absteigend sortiert.

Unsere Wahlprüfsteine zur Bremischen Bürgerschaftswahl 2023

Fördergelder

1. Planen Sie für die Trans*- und Inter*Beratungsstelle eine Erhöhung der Zuwendungen zur Kompensation der gestiegenen Personalkosten (durch die Tariferhöhungen in 2022 und 2023), sowie zur Kompensation gestiegener Energie- und Allgemeinkosten, um eine reale Kürzung zu verhindern?

Antwort CDU:

Grundsätzlich betrachten wir die finanzielle Ausstattung der Beratungsstellen bezogen auf die betroffene Zielgruppe und ihres Anteils an der Bevölkerung und im Vergleich zu Beratungsstellen für andere Problemlagen als angemessen. Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst müssen bei der zukünftigen Anpassung der Zuwendungen berücksichtigt werden.

Antwort SPD:

Die Trans*- und Inter*Beratungsstelle leistet als Anlaufstelle und Interessenvertretung eine wichtige Arbeit für trans*, nicht-binäre und inter* Personen in Bremen. Deswegen muss sie finanziell abgesichert sein. Reale Kürzungen aufgrund von gestiegenen Personal-, Energie- und Allgemeinkosten müssen wir unbedingt verhindern. Eine Kompensation gestiegener Kosten kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Wir sehen dabei auch den Bund, der bereits erste Entlastungen auf den Weg gebracht hat, in der Verantwortung. Im Fall eines Anstiegs der Energiekosten können Zuwendungsempfänger*innen zudem bereits für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einen Antrag auf Gewährung von Billigkeitsleistungen bei der Fachbehörde stellen.

Antwort Die Grünen:

Für gestiegene Energie- und Verbrauchskosten sind im Rahmen des Nachtragshaushaltes Mittel beschlossen worden, damit Zuwendungsempfängerinnen finanzielle Härten abfedern können, die insbesondere für zahlreiche Vereine und sonstige Institutionen durch die Energiepreisexplosion entstanden sind. In den vergangenen Jahren ist es uns gelungen, Beratungsangebote für queere Menschen auszubauen und zu verstetigen. Insbesondere im Bereich geschlechtliche Vielfalt (trans, inter*, nicht-binär) werden auch zukünftig qualifizierte Beratungsangebote von hoher Bedeutung sein. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an, insbesondere diese Angebote im Bereich der geschlechtlichen Vielfalt weiter zu fördern und, wo nötig, an Bedarfe anzupassen. Das bedeutet auch die Zuwendungen in dem Maße anzupassen, das es den Vereinen und Trägern der Beratungsangebote möglich ist, die Tariferhöhungen zu kompensieren und den Angestellten eine Entlohnung im Rahmen der Tarifverträge zu ermöglichen.

Antwort Die Linke:

Für gestiegene Energie- und Verbrauchskosten ist bereits jetzt im Rahmen des Nachtragshaushaltes beschlossen worden, dass unter Anderem 500 Millionen € kreditfinanziert aufgewendet werden, damit Zuwendungsempfänger*innen finanzielle Härten abfedern können, die insbesondere für zahlreiche Vereine und sonstige Institutionen durch die Energiepreisexplosion entstanden sind. Es ist für uns selbstverständlich, dass darunter auch queere Beratungsstellen wie die Trans*/Inter*-Beratung fallen. In der Zukunft werden wir uns auch weiterhin für eine Anpassung der Finanzierung an gestiegene Bedarfe bei den Personal- und Sachkosten einsetzen.

Antwort FDP:

Ja. Die Inflation muss selbstverständlich ausgeglichen werden.

2. Planen Sie für die Trans*- und Inter*Beratungsstelle eine Erhöhung des Etats, die über die Kompensation der gestiegenen Kosten hinausgeht, um der verstärkten Nachfrage von trans*, nicht-binären und inter* Personen, sowie Multiplikator*innen nach Beratung zu Trans* und Inter* gerecht zu werden?

Antwort CDU

Bei Übernahme von Regierungsverantwortung wollen wir die Nachfrage und die Wirkung
von Beratungsleistungen für die betroffene Zielgruppe evaluieren. Auf dieser Grundlage ist eine entsprechende Anpassung von Kontingenten einzuschätzen und vorzunehmen.

Antwort SPD:

Wir möchten alle bestehenden Angebote für queere Menschen ausreichend weiter fördern. Für all denjenigen, die Unterstützung bei der Trans- und InterBeratungsstelle suchen, müssen wir auch entsprechende Hilfe sicherstellen. Wenn der Bedarf an Beratungen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr zu bewerkstelligen ist, muss deswegen auch über eine Erhöhung des Etats gesprochen werden. Wir werden den Dialog suchen, um die aktuelle Situation der Beratungsstelle und weitere Bedarfe gemeinsamen zu erörtern.

Antwort Die Grünen:

Wie bei Frage 1 beantwortet, ist es uns gelungen, Beratungsangebote für queere Menschen auszubauen und zu verstetigen. Insbesondere im Bereich geschlechtliche Vielfalt (trans, inter, nicht-binär) werden auch zukünftig qualifizierte Beratungsangebote von hoher Bedeutung sein. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an, insbesondere diese Angebote im Bereich der geschlechtlichen Vielfalt weiter zu fördern und, wo nötig, an Bedarfe anzupassen. Gleichzeitig haben wir mit der Landesantidiskriminierungsstelle einen wichtigen ersten Anlaufpunkt geschaffen, der es vielen Menschen vereinfacht, die richtige Beratungsstelle zu finden. Dadurch ist aber auch anzunehmen, dass die Anzahl der Beratungsanfragen bei den vielfältigen Beratungsstellen steigen wird – darauf werden wir mit ausreichenden Mittelerhöhungen reagieren.

Antwort Die Linke:

Ja. Wir gehen gerne im Vorfeld der nächsten Haushaltsberatungen mit Ihnen ins Gespräch, um auszuloten, in welchem Umfang die Nachfrage gestiegen ist und welche Mehrbedarfe sich daraus ergeben.

Antwort FDP:

Mit der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetztes auf Bundesebene wird wahrscheinlich auch der Beratungsbedarf steigen. Sollte diese Vermutung zutreffen, sind wir bereit, den Etat zu erhöhen. Zunächst sollte jedoch abgewartet werden, wie sich Bedarf tatsächlich entwickelt.

Gesundheitsversorgung

3. Wie wollen sie die Versorgungslage für trans*, nicht-binäre und inter* Personen in Bremen durch fachärztliche Praxen (Endokrinologie, Gynäkologie und Urologie) nachhaltig und dauerhaft sicherstellen?

Antwort CDU:

Alle Menschen, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Zugehörigkeit, haben auch im Land Bremen das Recht auf eine gute medizinische, psychologische und psychiatrische Versorgung, selbstverständlich auch und vor allem Kinder und Jugendliche. Das gilt selbstverständlich auch für die von Ihnen vertretene Zielgruppe. Die KV Bremen und zudem der Hippokratische Eid jeder Ärztin und jedes Arztes garantieren die Einhaltung ethischer Aspekte für alle Patienten. Die von Ihnen unter Fragen 3. und 4. angesprochenen medizinischen Fachrichtungen werden hinsichtlich ihrer ambulanten Versorgung von der KV selbstverwaltet. Wir stehen zu diesem rechtlichen Grundsatz, sehen aber auch, dass es für alle Patienten in Bremen immer mehr zu Einschränkungen kommt. Der allgemeine Ärztemangel, insbesondere an Fachärzten, ist auch in Bremen längst Realität. Diesem wollen wir begegnen durch eine eigene Medizin-Fakultät im Land, bessere Ausbildung medizinischen Personals. Die stationären Psychiatrieplätze werden wir aufstocken, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen steigt der Bedarf und muss dringend versorgt werden. Auch mit dem zu erwartenden Selbstbestimmungsgesetz werden bundesweit neue Regelungen getroffen, die wir selbstverständlich auch im Land Bremen umsetzen werden.

Antwort SPD:

Jedem Menschen in unserer Gesellschaft muss eine gute gesundheitliche Versorgung garantiert sein. Dazu müssen wir zum einen mit einer entsprechenden Fachkräftegewinnung sicherstellen, dass genügend Fachärztinnen und fachärztliche Praxen in Bremen vorhanden sind. Zum anderen benötigen wir dafür eine geschlechtergerechte Gesundheitspolitik, die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit und ihren verschiedenen Bedürfnissen anerkennt und allen eine bestmögliche Beratung, Betreuung und Behandlung bietet. Dies beinhaltet, dass wir das gesamte Gesundheitspersonal auch für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sensibilisieren und befähigen, trans, nicht-binäre und inter* Personen umfassend medizinisch zu versorgen. Deswegen wollen wir Fort- und Weiterbildungen für ärztliches Personal, auch niedergelassene Ärzt*innen und Praxisteams, ausbauen. Gendersensible Aspekte sollen verpflichtender und fester Bestandteil für gesundheitliche und soziale Ausbildungs- und Studiencurricula werden. Zudem werden wir die Etablierung der Fachrichtung Gendermedizin in Bremen prüfen.

Antwort Die Grünen:

Fachärztliche Versorgungsengpasse werden wir generell durch die Gründung von integrierten Gesundheitszentren beseitigen, die medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit präventiven und pflegerischen Angeboten unter einem Dach vereinen. Hier arbeiten die Ärztinnen nicht als Selbständige, sondern als Angestellte des kommunalen MVZ, so dass bei der Personalauswahl auf besondere Kompetenzen in der Behandlung von trans, nicht-binäre und inter* Personen geachtet und auch entsprechende Fortbildungen sichergestellt werden können. Zusätzlich werden wir interdisziplinäre Zentren für sexuelle, reproduktive und genderspezifische Gesundheit schaffen. Für trans, inter und nicht-binäre Personen soll dies eine Anlaufstelle sein und Versorgungssicherheit herstellen, um sie bei vielen Belangen der medizinischen Transition zu unterstützen und den noch bestehenden Mangel an Behandlerinnen in Bremen auszugleichen. Besonders im Bereich der Gynäkologie und Endokrinologie gibt es erheblichen Bedarf für den sensiblen Umgang mit lesbischen, trans, inter* Personen und anderen marginalisierten Gruppen.

Antwort Die Linke:

Wir sind in einem dauerhaften Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung, aber auch zum Beispiel dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. über die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für trans-, nicht-binäre und inter-Personen. In der Zukunft wollen wir weitere Angebote der Gesundheitsversorgung an den Kliniken der Geno oder auch bei den in Aufbau befindlichen Gesundheits- und Sorgezentren schaffen. Wir schlagen eine Bündelung sämtlicher medizinischer Angebote für für trans, nicht-binäre und inter Personen in diesem Kontext an einer der öffentlichen Kliniken vor.

Antwort FDP:

Wir setzen uns für eine ausreichende fachärztliche Versorgung in allen Stadtteilen Bremens und Bremerhavens ein. In manchen Stadtteilen existiert aktuell ein Mangel an hausärztlichen und fachärztlichen Praxen. Dies betrifft nicht nur trans, nicht-binäre und inter Personen. Hier ist die Versorgung generell zu verbessern. Das wollen wir zwingend ändern, sodass insbesondere nicht mobile Patienten und Patientinnen eine wohnortnahe ärztliche Versorgung erhalten. Wir wollen den vorhandenen Aufnahmestopps in Arztpraxen entgegenwirken, da dies sowohl für Angestellte und Patientinnen und Patienten belastend ist. Wir fordern, dass die kassenärztliche Vereinigung ihrem Auftrag gerecht wird und Bremen
und Bremerhaven kleinteilig beplant und die Versorgung sicherstellt. Deswegen wollen wir, dass sie gemeinsam mit dem Gesundheitsressort einen Versorgungsplan erarbeitet, so dass die ungleiche Versorgung mit Arztpraxen ausgeglichen wird.

4. Wie wollen sie die Versorgungslage für trans*, nicht-binäre und inter* Personen in Bremen im psychiatrisch-psychotherapeutischen Bereich (psychiatrische Praxen, psychotherapeutische Praxen, stationäre psychiatrische Einrichtungen) nachhaltig und dauerhaft sicherstellen?

Antwort CDU:

Die Fragen 3 und 4 wurden zusammen beantwortet, daher folgt hier die schon unter 3 gegeben Antwort:

Alle Menschen, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Zugehörigkeit, haben auch im Land Bremen das Recht auf eine gute medizinische, psychologische und psychiatrische Versorgung, selbstverständlich auch und vor allem Kinder und Jugendliche. Das gilt selbstverständlich auch für die von Ihnen vertretene Zielgruppe. Die KV Bremen und zudem der Hippokratische Eid jeder Ärztin und jedes Arztes garantieren die Einhaltung ethischer Aspekte für alle Patienten. Die von Ihnen unter Fragen 3. und 4. angesprochenen
medizinischen Fachrichtungen werden hinsichtlich ihrer ambulanten Versorgung von der KV selbstverwaltet. Wir stehen zu diesem rechtlichen Grundsatz, sehen aber auch, dass es für alle Patienten in Bremen immer mehr zu Einschränkungen kommt. Der allgemeine Ärztemangel, insbesondere an Fachärzten, ist auch in Bremen längst Realität. Diesem wollen wir begegnen durch eine eigene Medizin-Fakultät im Land, bessere Ausbildung medizinischen Personals. Die stationären Psychiatrieplätze werden wir aufstocken, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen steigt der Bedarf und muss dringend versorgt werden. Auch mit dem zu erwartenden Selbstbestimmungsgesetz werden bundesweit neue Regelungen getroffen, die wir selbstverständlich auch im Land Bremen umsetzen werden.

Antwort SPD:

Inbegriffen in eine gute gesundheitliche Versorgung von trans, nicht-binären und inter Personen ist auch insbesondere der psychiatrische und psychotherapeutische Bereich. Mithin fördern wir auch hier eine weitere Sensibilisierung sowie Fort- und Weiterbildungen der Fachärztinnen und Therapeutinnen für Themen, Erfahrungen, Belastungen und Bedarfe von trans, nicht-binären und inter Personen. In dem geförderten Modellprojekt „Doing Gender“, in dessen Rahmen wir die Genderrichtlinien hinsichtlich vielfältiger Geschlechtsidentitäten überarbeiten, wurde eine Fortbildung („Trans* und inter* Menschen inkludieren“) für Fachkräfte in der psychiatrischen Arbeit entwickelt und 2021 erstmals angeboten. Diese wollen wir fortführen.

Antwort Die Grünen:

Es ist nicht zumutbar, dass Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf qualifizierte psychotherapeutische oder psychiatrische Hilfe warten müssen. Wir setzen uns für bessere Zugänge zu passgenauer psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung ein. Dafür braucht es im Land Bremen ausreichend Psychotherapeut*innen und eine bessere, sektorübergreifende Vernetzung bereits bestehender Hilfestrukturen. Mit den im Herbst 2022 beschlossenen Gender-Leitlinien für das psychiatrische und Suchthilfesystem in Bremen wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um innerhalb der bestehenden Hilfestrukturen eine gleichermaßen hochwertige Behandlung aller Geschlechter zu erreichen. Die Leitlinien sehen eine konsequente Inklusion von trans, nicht-binären und inter Nutzer*innen vor. Die Umsetzung der Gender-Leitlinien muss durch das Gesundheitsressort im Rahmen von Fachaufsicht und Versorgungsplanung sichergestellt werden. Die grüne Fraktion wird dies in der Gesundheitsdeputation parlamentarisch begleiten. Darüber hinaus sehen wir es als unsere Aufgabe an, Beratungsangebote im Bereich geschlechtlicher Vielfalt (trans, inter, nicht-binär) zu fördern und an die Bedarfe anzupassen. Das betrifft auch die im Jahr 2022 geschaffene Stelle zur Krisenintervention und Indikationsstellung.

Antwort Die Linke:

Auch hier stehen wir in regelmäßigem Austausch mit der Psychotherapeut*innenkammer zur Verbesserung der queersensiblen Versorgungssituation. Durch das Projekt „Doing Gender“ der Initiative für Soziale Rehabilitation wurden im vergangenen Jahr Gender-Leitlinien mit dem Ziel der Inklusion aller Geschlechter in Psychiatrie und Suchthilfe entwickelt und durch die Senatorin für Gesundheit veröffentlicht. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Leitlinien in Zukunft Einzug in die Ausrichtung von psychiatrischen Einrichtungen findet und uns daher in Haushaltsberatungen für Modellprojektmittel einsetzen. Wir beabsichtigen die im Jahr 2022 unter dem Dach von Trans-Recht e.V. geschaffene halbe Stelle im Bereich Psychotherapie (Krisenintervention) bei Bedarf langfristig abzusichern und wollen dies gerne auch in Zukunft mit Ihnen diskutieren.

Antwort FDP:

Die Auswirkungen von Covid-19 haben extreme Lücken in der psychiatrischen Versorgung aufgezeigt. Wohnortnahe ambulante und stationäre Behandlungsangebote für Menschen mit akuten psychiatrischen Erkrankungen wollen wir Freie Demokraten aufstocken und verbessern. Dies gilt ebenfalls für Beratungsstellen, sodass die Verfügbarkeit im
therapeutischen und ergänzenden Beratungsbereich erhöht werden muss.
Darüber hinaus gilt es, die Vernetzung von medizinischen und psychologischen Angeboten konsequent umzusetzen, damit die Kommunikation zwischen Fachärzten, Therapeuten und Patienten künftig reibungsloser verläuft. Auch die Vermittlung durch Hotlines der
Kassenärztlichen Vereinigung in Bezug auf Therapieplätze wollen wir ausbauen und qualitativ verbessern. Es braucht eine zentrale Koordinierungsstelle zwischen der kassenärztlichen Vereinigung, verschiedenen Instituten und Psychologen, um in akuten Situationen den Patienten effizienter helfen zu können. Obwohl die Anerkennung von
psychischen Erkrankungen in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren gewachsen ist, werden psychische Erkrankungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen immer noch nicht gleichwertig zu physischen Erkrankungen gesehen. Das wollen wir durch entsprechende Kampagnen und Projekte ändern, die unsere Gesellschaft für psychische Erkrankungen sensibilisieren.

Verwaltungskompetenz

5. Wie stellen Sie Trans*-, Nicht-binär- und Inter*-Kompetenz in der Verwaltung sicher, insbesondere im Bezug auf Standesämter (§45b Personenstandsgesetz und das bevorstehende Selbstbestimmungsgesetz), Amtsgerichte (für noch laufenden TSG-Verfahren) und im alltäglichen Kontakt in BürgerServiceCentern?

Antwort CDU:

Wir halten Sensibilisierung und Schulungen in diesem Bereich für überaus wichtig, um den dort arbeitenden Menschen die Bedürfnisse und Anforderungen im Umgang mit LSBTQ-Personen näher zu bringen. Bei Formularen sollte darauf geachtet werden, dass alle gängigen Geschlechter berücksichtigt werden, die Handreichung, des Senators für Finanzen, „Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung“ bietet hierfür eine gute Grundlage. Zudem hat die Bremische Bürgerschaft die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle beschlossen, die in Kürze ihre Tätigkeit aufnimmt.

Antwort SPD:

Unser Anspruch an die Verwaltung ist der eines bürgerfreundlichen Dienstleisters. Dies umfasst, dass immer die Bürgerinnen im Fokus stehen und alle Anliegen –auch in Bezug auf beispielsweise § 45b Personenstandsgesetz und das bevorstehende Selbstbestimmungsgesetz, TSG-Verfahren – kompetent bearbeitet werden. Unsere Vision ist ein Online-Bürgerkonto wie in Dänemark, das mit einem massiven Ausbau der Online- Angebote einhergeht. Zudem verfolgt die Verwaltung ein Diversity Management und damit einen diskriminierungsfreien Umgang mit menschlicher Vielfältigkeit. Mithin werden einerseits Auszubildene und Studierende und Angestellte/Beamtinnen in diesen Bereichen, z. B. mit Fortbildungen zu Diversität im Bürger*innenkontakt und diversitätsorientierter Führung, geschult. Zudem fördern wir, dass die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst die Diversität unserer Bevölkerung widerspiegeln

Antwort Die Grünen:

Wir werden den Landesaktionsplan gegen Homo-, Trans- und Interphobie bis 2035 fortschreiben. Der Landesaktionsplan soll in der Umsetzung zunehmend mit den regelhaften Strukturen von Politik und Verwaltung verzahnt werden, so dass er als Grundelement öffentlichen Handelns verankert wird. Darüber hinaus werden wir Weiterbildungsangebote in der öffentlichen Verwaltung stärken und ausbauen, um die Sensibilisierung in der Bremer Verwaltung zu stärken. Um die Umsetzung des Landesaktionsplans zu unterstützen, werden wir nun die Stelle einer*s Queerbeauftragten des Landes Bremen schaffen. Diese soll der Querschnittsaufgabe gerecht werden können, angemessen ausgestattet werden und über die Ressorts hinweg die Umsetzung des Landesaktionsplans forcieren und koordinieren sowie queerpolitische Themen verstärkt auch in der Öffentlichkeit vertreten.

Antwort Die Linke:

Wir setzen uns für regelmäßige Fortbildung zur Sensibilisierung zum Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt für Beschäftigte in der Bremer Verwaltung ein und schlagen vor, sich nach der Wahl mit dem Senator für Inneres über die Modalitäten dazu auszutauschen. Wir halten es für nötig, das Themenfeld „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ auch bei der entstehenden Landesantidiskriminierungsstelle zu verankern, um in Konfliktfällen zielsicher tätig werden zu können.

Antwort FDP:

Die Fragen 5 und 7 wurden zusammen beantwortet.

Regelmäßige Fortbildungen sind unabdingbar. Die Umsetzung des
Selbstbestimmungsgesetzes sollte als Anlass genommen werden, um diese
fest und regelmäßig zu etablieren und finanziell abzusichern.

Landesgleichstellungsgesetz

6. Wie wollen Sie dafür sorgen, dass alle Geschlechter, nicht nur Männer und Frauen, sondern auch trans* und nicht-binäre Geschlechter in einem zukünftigen LGG im Bremsichen öffentlichen Dienst gleichgestellt sein werden?

Antwort CDU:

Diskriminierungen jeglicher Art am Arbeitsplatz sind für uns nicht tolerierbar und wir wollen diese daher beseitigen. Zu einer Gleichstellung im Berufsleben gehört für uns nicht nur die gleiche Bezahlung, sondern auch der gleiche Zugang zu Fortbildungen,
Beförderungsaussichten und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Alle Geschlechter müssen im Berufsleben die gleichen Chancen und Perspektiven bekommen. Hierfür setzen wir uns ein. Auch geschlechterneutrale Stellenausschreibungen sowie der Verzicht
auf ein Foto im Bewerbungsverfahren können zur Gleichstellung beitragen. Es gilt in diesem Bereich weiter zu sensibilisieren und auch Schulungen anzubieten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzuzeigen, welche Möglichkeiten sie im Falle von Diskriminierungen oder im schlimmsten Falle Übergriffen aufgrund ihres Geschlechtes haben. Das LGG wird noch vor der Bürgerschaftswahl hinsichtlich seines Förderauftrags auf Personen ausgeweitet, die bisher noch nicht als weiblich im Sinne des Personenstandrechts gelten, aber bereits einen dahingehenden Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags gestellt haben. Die Änderungen werden von der Bürgerschaft im April 2023 verabschiedet. Dann sind diese Personen Frauen im Sinne des LGG und können alle daraus erwachsenen Rechte beanspruchen und wahrnehmen.

Antwort SPD:

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes haben wir eine erste Novelle und u. a. auch sprachliche Anpassungen auf den Weg gebracht, um der Vielfalt von Geschlechtern gerecht zu werden und auch trans* und nicht-binäre Beschäftigte stärker vor Diskriminierung zu schützen. Zudem wird eine Evaluationsklausel aufgenommen. Mithin soll überprüft werden, ob die Förderung anderer Geschlechter geboten und zulässig ist. Uns ist bewusst, dass diese Änderungen lediglich ein erster Schritt sind und das Landesgleichstellungsgesetz noch in vielen Bereichen weiter verbessert werden kann und muss. In diesen Prozess werden wir die Interessenvertretungen von LSBTIQ*-Personen mit einbeziehen.

Antwort Die Grünen:

Mit der bisherigen Reform des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind wir nicht vollumfänglich zufrieden, daher werden wir das LGG überarbeiten und darin alle Geschlechtsidentitäten berücksichtigen. In diesem Prozess setzen wir auf eine Beteiligung des Queerpolitischen Beirats.

Antwort Die Linke:

Um zu prüfen, wie alle Geschlechter im LGG adressiert werden können, haben wir in dieser Legislatur die Evaluation des LGG diesbezüglich und die Erstellung von zwei unabhängigen Rechtsgutachten beschlossen. Daraus ableitend soll das LGG in der nächsten Legislaturperiode in einer engmaschigen Diskussion mit Beteiligten des Queerpolitischen Beirats überarbeitet und weiterentwickelt werden. Wir wollen zudem auch im Rahmen einer erneuten Diskussion über ein paritätisches Wahlrecht prüfen, wie genau die Gleichstellung queerer Menschen im Zuge dessen vorangetrieben werden kann.

Antwort FDP:

Wir fordern die Erweiterung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Die Bremer Landesverfassung wollen wir ebenfalls anpassen. Das LGG müsste dann ebenfalls angepasst werden.

7. Wie sichern sie die Fort- und Ausbildung von Gleichstellungsbeauftragten im Sinne des LGGs in Bezug auf trans* und nicht-binäre Geschlechter?

Antwort CDU:

Mit den im April 2023 beschlossenen Änderungen des LGG werden vormals „Frauenbeauftragte“ künftig als „Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ bezeichnet. Dies
spiegelt den erweiterten Aufgabenbereich der Interessenvertretung, der auch den Diskriminierungsschutz insbesondere von nichtbinären, inter- und transgeschlechtlichen Beschäftigten verbessern soll. Demzufolge ist eine erweiterte Fort- und Ausbildung
künftiger Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zwingend und das entsprechende Qualifizierungsangebot vorzuhalten.

Antwort SPD:

Mit der Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes wird in das Portfolio der Fort- und Weiterbildungen „Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts“ aufgenommen. Weitere Änderungen wie Bedarfe an Fort- und Weiterbildungen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Bezug auf trans* und nicht-binäre Geschlechter werden wir im Austausch mit allen bedeutenden Interessenvertretungen prüfen

Antwort Die Grünen:

Wie in Frage 5 und Frage 6 beantwortet werden wir das bisherige Landesgleichstellungsgesetz überarbeiten und wir werden den Landesaktionsplan gegen Homo-, Trans- und Interphobie bis 2035 fortschreiben. Der Landesaktionsplan soll in der Umsetzung zunehmend mit den regelhaften Strukturen von Politik und Verwaltung verzahnt werden, so dass er als Grundelement öffentlichen Handelns verankert wird. Darüber hinaus werden wir Weiterbildungsangebote in der öffentlichen Verwaltung stärken und ausbauen, um die Sensibilisierung in der Bremer Verwaltung zu stärken, diese Weiterbildungsangebote sollen und können auch von den Gleichstellungsbeauftragen genutzt werden.
Dabei werden wir mit dem Queerpolitischen Beirat zusammenarbeiten und in diesem Rahmen auch die Fortbildungsangebote besprechen und ausbauen. Dabei freuen wir uns über die Mitwirkung der Community.

Antwort Die Linke:

Wir schlagen regelmäßige Fortbildungen vor und möchten dafür gerne auf die Expertise queerer Verbände zurückgreifen.

Antwort FDP:

Die Fragen 5 und 7 wurden zusammen beantwortet, daher folgt hier die schon unter 5 gegeben Antwort:

Regelmäßige Fortbildungen sind unabdingbar. Die Umsetzung des
Selbstbestimmungsgesetzes sollte als Anlass genommen werden, um diese
fest und regelmäßig zu etablieren und finanziell abzusichern.

Geflüchtete

8. Wie wollen Sie die frühe Identifizierung und sichere Unterbringung (anstatt Sammelunterkunft) für die gesamte Verfahrensdauer, sowie eine ausreichende und spezialisierte Verfahrens- und psychosoziale Beratung für trans*, nicht-binäre und inter* Geflüchtete sicherstellen?

Antwort CDU:

Allen in Bremen ankommenden Geflüchteten stehen selbstverständlich alle Angebote der Unterbringung, Versorgung, Verpflegung, Sprachkurse, psychosoziale und andere Beratungen gleichermaßen zur Verfügung. Die Nutzung von Turnhallen darf aus unserer
Sicht nur eine ultima ratio und vorübergehend sein. In allen Erstaufnahmeeinrichtungen arbeiten viele engagierte Menschen, um allen neu Zugewanderten ein sicheres und menschenwürdiges Ankommen zu ermöglichen. In der Kritik viel zu lang dauernder
Asyl- und Bleiberechtsverfahren stimmen wir wohl überein. Die CDU will diese Verfahren beschleunigen und sich grundsätzlich dafür einsetzen, dass Gemeinschaftsunterkünfte für alle Geflüchteten nur eine kurze Episode der Unterbringung sind und
schnellstmöglich Verfahren entschieden und entsprechende Folgen, wie auch Wohnen in kleineren Einheiten und Wohnungen ermöglicht werden. Wir halten wenig von einer behördlich angeordneten „frühen Identifizierung“ hier ankommender Menschen und daraus resultierender besonderer Einordnung und Extrabehandlung. Jedem Menschen muss es freigestellt sein, sich selbst zu seiner Situation zu äußern und erforderlichenfalls Unterstützungsbedarf zu artikulieren.

Antwort SPD:

Um Geflüchteten das Ankommen in Bremen zu erleichtern, befördern wir die schnelle Vermittlung von Gemeinschaftsunterkünften in privaten Wohnraum. Dabei legen wir u. a. besonderes Augenmerk auf trans, nicht-binäre und inter Geflüchtete. Denn wir müssen unbedingt verhindern, dass Menschen, die z. B. aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität aus ihren Herkunftsländern geflohen sind, in Bremen ebenfalls Diskriminierung erfahren. Das erfolgreiche Wohnungsvermittlungs-Projekt „Zukunft Wohnen“, in dem stets individuelle Bedürfnisse von Menschen berücksichtigt werden, wollen wir weiterführen. Zudem prüfen wir, inwieweit eine Erweiterung der psychosozialen Beratung für queere Geflüchtete umgesetzt werden kann

Antwort Die Grünen:

Wir werden sicherstellen, dass besonders Schutzbedürftige Geflüchtet wie unbegleitete Minderjährige, allein fliehende Frauen, Traumatisierte, Geflüchtete mit Behinderungen, Ältere, LGBTIAQ, Familien, Personen mit psychischen Erkrankungen nach ihrer Ankunft zügig die notwendige Beratung sowie die spezifische Betreuung und Unterbringung bekommen, die sie benötigen. Die Stelle für psychologische Erstberatung und psychiatrische Screenings in der Landeserstaufnahmestelle (LASt) werden wir weiter institutionell fördern. Das Merkmal der Vulnerabilität werden wir statistisch erfassen. Dies gilt auch und besonders für trans, nicht-binär und inter* Geflüchtete. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Stärkung der Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung ein, dazu zählen wir ebenfalls die besonderen Schutzbedürfnisse von trans, nicht-binär und inter.

Antwort Die Linke:

Wir wollen eine systematische Erfassung und Durchsetzung besonderer Schutzbedarfe von Geflüchteten. Wir setzen uns deshalb für ein frühzeitiges Clearing ein, das eine sichere Unterbringung vulnerabler Personengruppen – also explizit auch queerer Geflüchteter – von Anfang an gewährleistet. Zudem fordern wir eine spezifische Unterbringung junger queerer Geflüchteter in eigenen Wohngruppen und mit fachkundiger (auch psychologischer) Begleitung. Die vorangetriebene unabhängige Asylverfahrensberatung muss auch die Bedarfe queerer Geflüchteter mitdenken.

Antwort FDP:

Wir wollen ausreichende Anlaufstellen und Schutzwohnungen für LGBTQIA+-Menschen schaffen. Durch gut und bedarfsgerecht ausgestattete Hilfestellen wollen wir Gewaltprävention in allen Stadtteilen Bremens und Bremerhavens ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Stadtteile mit großen sozialen Herausforderungen und Geflüchtete.

Mehr queere Wahlprüfsteine

gibt’s beim Rat & Tat Zentrum.